Kosten- und Leistungsrechnung in Kommunen › Größenordnung › Antwort auf: Größenordnung
01.10.2022 um 16:32 Uhr
#17688
Teilnehmer
Hier kann man keine bestimmte Größenordnung definieren. Es kommt auf die induviduelle Ausgestaltung der KLR in der jeweiligen Kommune an. Die Gesetzlichkeiten der Länder formulieren dies auch ähnlich „.. die Kosten- und Leistungsrechnung ist anzuwenden. Die Ausgestaltung liegt bei den Kommunen…“ Man sollte den Einsatz der KLR jedoch schrittweise beginnen und entsprechend der weiteren Notwendigkeiten ausbauen.
Hierzu hat Prof. Dr.Christian Erdmann im CAPVERIANT Talk vom 21.09.2022 ausführungen gemacht.