Kassengeschäfte › Liquiditätsmanagement: Anmeldung von Rechnungen über einen bestimmten Betrag?
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Lars Große.
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12.07.2022 um 14:18 #15994
Angelika Kerstenski
ModeratorLiebe Kolleginnen und Kollegen,
Jede Kommune verfügt in der Regel über mehrere Konten. Die Kasse – zuständig für die pünktliche Bezahlung aller Rechnungen – muss im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die ausreichende Liquidität auf den Konten sogen. Bei großen wiederkehrenden Beträgen wie Gehalt oder Abschläge der unterschiedlichen Medien ist das für die Planung der finanziellen Mittel nicht so schwer. Dafür sind aber in der Regel die Aufwendungen für Anschaffungen oder die Baurechnungen nicht direkt planbar für die Kassengeschäfte. Es gibt in einigen Kommunen Festlegungen, dass die Fachbereiche größere Rechnungen ab einem bestimmten Betrag rechtzeitig vor Fälligkeit in den Kassen anzumelden haben.
Ist das praktikabel und ab welchen Betrag sollte bzw. könnte man dies festlegen? Oder gibt es noch andere Hinweise? -
01.08.2022 um 09:30 #16444
Lars Große
TeilnehmerWir regeln es über eine entsprechende Dienstanweisung. Eingnagsrechnungen mit einem Wert über 25.000 € sind vom zuständigen Produktverantwortlichen eine Woche, bzw. umgehend nach Kenntnisnahme, vor Anordnung in der Finanzbuchhaltung anzumelden.
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