Buchführung & Rechnungslegung wie handhabt Ihr bei dezentraler Buchhaltung die Buchungskontrolle?

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    • #15993

      Liebe Kolleginnen und Kollegen,
      mit dem Buchhaltungssystem der Doppik (unabhängig von der eingesetzten Softwarelösung) ist die dezentrale Ressourcenverwaltung um ein Vielfaches gestärkt worden. In einigen Verwaltungen werden sogar die Buchungen der ein- und evtl. ausgehenden Rechnungen in den Fachbereichen vorgenommen. Ergebnis dieser ausgeweiteten dezentralen Ressourcenverwaltung sind oftmals am Jahresende viele Korrekturbuchungen durch die Fachabteilung Finanzen. Mit dieser Aussage habe ich mich jetzt natürlich als Befürworter der zentralen Buchhaltung in einer Verwaltung geoutet.
      Nun meine Frage an Euch:
      Wie ist es in eure Verwaltung organisiert und wie handhabt Ihr es bei dezentraler Buchhaltung mit den Buchungskontrollen?

    • #16941
      Mario Baumung
      Teilnehmer

      Auch bei uns werden die Rechnungen im Modul „Postmanagement“ der Software bereits von den Sachbearbeitern vorkontiert.
      Die Überprüfung der Produkte und Konten findet dann bei der Übernahme der Eingaben in die Buchhaltung statt.
      Weiterhin schaut die Kasse bei der Übergabe der Daten dann auch noch einmal drauf.
      Sollten da Unstimmigkeiten sein, muss die Rechnung zuerst korrigiert werden.

      Konten, bei denen es immer wieder Unstimmigkeit geben könnte, werden sich dann von der zuständigen Kollegin zur Aufstellung des Jahresabschlusses angeschaut. Hier kann es Unstimmigkeiten geben, ob Vorgänge inventarisiert werden müssen oder nicht.

      Weiterhin ist auch regelmäßig zu schauen, ob mit oder ohne Umsatzsteuer erfasst wurde.
      Da wir die Option bereits gekündigt haben, ist hier eine Überwachung wichtig.
      Das macht wiederum die Kollegin, welche die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt.
      Gerade bei Ertragskonten ist der Steuerschlüssel fest hinterlegt, da kann nichts ausgewählt werden.

      Da Lieferungen von Amazon gerne aus Polen kommen, ist auch bei Aufwendungen, welche per se nicht steuerpflichtig sind, der innergemeindliche Erwerb zu wählen und die Steuer wegen des Revers-Charge-Verfahrens an das Finanzamt abzuführen.

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