Die Haushaltsplanung für das entsprechende Jahr folgt am Ende zur Überprüfung der tatsächlichen Ergebnisse der jeweiligen Jahresrechnung einer Kommune. Diese zwei wichtigen und gesetzlich geforderten Dokumente kann man aber nur exakt aufstellen, wenn unterjährig eine funktionierende Geschäftsbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung nach den kaufmännischen Prinzipien geführt wurde. Außerdem gilt es auch die GOB (Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchhaltung) einzuhalten, welche zum Teil aus geschriebenen (kodifizierten) Richtlinien, die im HGB festgelegt sind bestehen. Hierzu zählen auch die vorgeschriebenen Inventuren des festen und beweglichen Anlagevermögens.
Die kommenden CAPVERIANT Talks greifen sehr praxisnah insbesondere diese zwei Themen der Anlagenbuchhaltung und der durchzuführenden Inventuren auf, da hier erfahrungsgemäß die meisten Fragen aufkommen, wie beispielsweise:
Wann und wie aktiviere ich eine Investition?Sind die geplanten Baumaßnahmen Instandhaltungsmaßnahmen oder doch Investitionen?
An diesen zwei Fragestellungen sieht man das Zusammenspiel aller Bestandteile der Haushaltsplanung, Anlagenbuchhaltung und Jahresrechnung sehr deutlich. Eine falsche Entscheidung kann sich wesentlich auf die Planung und den Jahresabschluss auswirken.
Lassen Sie uns gemeinsam am 10.11.2021 von 10.00 – 11.30 Uhr in unseren CAPVERIANT Talks darüber diskutieren. Ich freue mich auf Ihre Beteiligung.
CAPVERIANT Fördermittelsuche
Lassen Sie keine Förderung mehr liegen! Nutzen Sie die CAPVERIANT Fördermittelsuche
und -beantragung direkt auf der Plattform.