Hotline:  089 588 055 491

Kommunaler Gesamtabschluss – ja oder nein?

09.12.2020 CAPVERIANT Talks mit Angelika Kerstenski, Prof. Dr. Christian Erdmann und Oliver Quost

Schwerpunkte waren:

Prof. Dr. Christian Erdmann

  • Die Erstellung von kommunalen Gesamtabschlüssen ist eine notwendige Konsequenz aus dem Umstieg auf die Doppik
  • Die Lage des „Konzern Stadt“ wird erst durch die Einbeziehung der kommunalen Gesellschaften transparent
  • Die Regeln zur Erstellung des Gesamtabschlusses sollten im Interesse einer schnellen Erstellung vereinfacht werden

 

Frau Angelika Kerstenski

  • Mögliche Minimierung des Aufwandes schon bei der Definition des Konsolidierungskreises
  • Auswahl und Bestimmung der Wesentlichkeitsgrenzen für die Konsolidierung
  • im Land Brandenburg wieder alles zurück, Gesamtabschluss weiter erstellen, ja oder nein?

 

Herr Oliver Quost

  • „Networking“ mit dem Gesamtabschluss. Eine gute Kommunikation mit den Tochterunternehmen ist die halbe Miete zum Erfolg
  • HGB-Buchwerte sind gute Werte. Was in Schleswig-Holstein und Hessen richtig gemacht wird
  • Fallstricke bei der Festlegung des Konsolidierungskreises

 

Schlüsselerkenntnisse waren:

Prof. Dr. Christian Erdmann

  • Der kommunale Gesamtabschluss gehört zur Doppikeinführung untrennbar dazu
  • Die (finanzielle) Bedeutung der ausgelagerten Einrichtungen bedarf einer Gesamtschau
  • Bevor über die Streichung des Gesamtabschlusses aus den kommunalen Regelungen nachgedacht wird, sollte über eine Vereinfachung der Regularien durch die Bundesländer nachgedacht werden

 

Frau Angelika Kerstenski

  • Vorbereitungsarbeiten – Erstellung einer Gesamtabschlussrichtlinie unabdingbar für die Kommune
  • Mit der Routine der Erstellung des Gesamtabschlusses sinkt tatsächlich der Zeitaufwand auch mit einer Excel-Anwendung
  • Der erhöhte Erkenntnisgewinn für die Verwaltung und die Abgeordneten ist vorhanden und wächst. Ein aussagekräftiges Berichtswesen trägt dazu bei.

 

Herr Oliver Quost

  • Die Verzögerungen bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind zu einem wesentlichen Teil auf zu komplexe Regelungen zurückzuführen
  • Statt eine Aussetzung des Gesamtabschlusses vorzunehmen, wäre es besser, Vereinfachungen, wie z.B. in Schleswig-Holstein oder Hessen, zu schaffen

 

Ein herzliches Dankeschön an unsere Experten Angelika Kerstenski Stadt Wriezen, Prof. Dr. Christian Erdmann Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, und Oliver Quost Rödl & Partner sowie an unseren Moderator Philipp Dennis Niederhagen CAPVERIANT.