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Vorläufige Haushaltsführung in Corona Zeiten

17.06.2020 CAPVERIANT Talks mit Angelika Kerstenski und Prof. Dr. Christian Erdmann

Grundlegende und schnelle Entscheidungen sind gefragt. Zahlreiche Kommunen befinden sich nach wie vor in der vorläufigen Haushaltsführung, da die Haushaltssatzungen noch nicht beschlossen oder noch nicht von den Aufsichtsbehörden genehmigt worden sind. Es stellt sich daher die Frage, wie mit den grundsätzlich strengen Regeln der vorläufigen Haushaltsführung in dieser schwierigen und neuen Situation umgegangen werden soll. Projektförderungen von freien Trägern, Zahlungen an Kultureinrichtungen u.a.m. stehen auf dem Prüfstand.

Um Kommunen in diesen besonderen Zeiten zu unterstützen, wurde der Umgang mit den kommunalverfassungsrechtlichen Normen in unserem Webinar erörtert.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Die kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung haben vor allem den Zweck, den laufenden Verwaltungsbetrieb zu ermöglichen sowie bestehende rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.
  • Die Kommunen können also sowohl Einnahmen/Erträge in der vorläufigen Haushaltsführung erheben, als auch bestimmte Ausgaben/Aufwendungen leisten.
  • Das Eingehen neuer rechtlicher Verpflichtungen ist im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung hingegen eingeschränkt.
  • Die Einhaltung dieses haushaltsrechtlichen Grundsatzes ist schon in „normalen“ Zeiten eine Herausforderung für die Kommunen. In Corona Zeiten dürfte sich das im Hinblick auf Zuschüsse an Sportvereine, Kultureinrichtungen und andere vergleichbare Einrichtungen als hochproblematisch darstellen.
  • Hier ist eine pragmatische Lösung zu empfehlen, um die Einrichtungen vor der Schließung zu bewahren.
  • Derartige Zahlungen sollten mit der Politik (Haupt- oder Verwaltungsausschuss bzw. Gemeindevertretung) erörtert werden.
  • Zugleich bietet sich eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht und/oder der örtlichen Rechnungsprüfung an.

Ein herzliches Dankeschön an unsere zwei tollen Speaker Angelika Kerstenski und Prof. Dr. Christian Erdmann, und an unseren Moderator Philipp Dennis Niederhagen.